Merkhilfe, Formeldokument und Taschenrechner

Merkhilfe Mathematik

als Hilfsmittel in Unterricht, Leistungserhebungen und Abitur des G8

Die Merkhilfe für das Fach Mathematik ist bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 10 als Hilfsmittel zugelassen. Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung der Merkhilfe bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.

Seit Oktober 2012 steht die zweite, überarbeitete Auflage der Merkhilfe in zwei Versionen zum Download bereit:

  • Version "Broschüre"
    (Seitenfolge 8-1, 2-7, 6-3, 4-5); geeignet zum Druck der Merkhilfe als achtseitiges Geheft im Format DIN A5 (Papier: DIN A4; Druck: beidseitig; Ausrichtung der Seiten beachten)
    Download: Version "Broschüre" (PDF-Datei)
  • Version Standard
    (Seitenfolge 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8)
    Download: Version "Standard" (PDF-Datei)

Die bisherige Version der Merkhilfe ist zum letzten Mal in der Abiturprüfung 2014 zugelassen. Ab der Abiturprüfung 2015 ist nur noch die neue Version der Merkhilfe zugelassen.

Die Merkhilfe stellt die für Leistungsnachweise wesentlichen Formeln zusammen, allerdings in knapperer Formulierung als die am neunjährigen Gymnasium verwendete Formelsammlung. Bei entsprechender Vorbereitung auf die Verwendung der Merkhilfe ergeben sich für die Schülerinnen und Schüler keine erhöhten Anforderungen – im Gegenteil ist das Konzept geprägt vom Bestreben nach Übersichtlichkeit und einfacher Handhabung.

Arbeit mit der Merkhilfe

Die Verwendung der Merkhilfe muss im Unterricht in geeigneter Weise vorbereitet werden. Im Regelfall wird es sich als sinnvoll erweisen, die einzelnen Abschnitte bei der Behandlung der entsprechenden Inhalte (bzw. für Inhalte der Mittelstufe im Rückblick) im Unterricht zu besprechen. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit Bezeichnungen und Begriffen, die nicht erklärt werden, ebenso vertraut sein wie mit nicht genannten Voraussetzungen und Einschränkungen. Beispielsweise muss die Bedeutung der Variablen a, c und h in der Formel für den Flächeninhalt eines Trapezes ebenso bekannt sein wie die Einschränkung des Definitionsbereichs für die Variablen bei den Potenzgesetzen.

(Quelle: ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung)

Dokument mit mathematischen Formeln

als Hilfsmittel in Unterricht, Leistungserhebungen und Abitur des G9

Das Formeldokument für das Fach Mathematik ist bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 10 des G9 als Hilfsmittel zugelassen. Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung des Formeldokuments bei Leistungsnachweisen (teilweise) ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.

Das Formeldokument steht zum Download auf der Internetseite des ISB bereit: https://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/mathematik-informatik/mathematik/dokument_mit_mathematischen_formeln/

Das Dokument mit mathematischen Formeln stellt die meisten für Leistungsnachweise wesentlichen Formeln zusammen, allerdings in recht knapper, teils auch ungewohnter Formulierung. Daher sollten sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Dokument befassen und es bei der Erstellung von Hausaufgaben verwenden.

Man kann das Formeldokument auch hier herunterladen:

Taschenrechner

Die Verwendung eines Taschenrechners ist im Fach Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe möglich, im Fach Natur und Technik bereits ab der 7. Jahrgangsstufe.

Seit einigen Jahren führen die Lehrkräfte des Faches Natur und Technik in der 7. Jahrgangsstufe eine Sammelbestellung von Taschenrechnern durch.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das Casio-Modell fx-810DE CW bestellt, das auch für die G9-Abiturprüfung zugelassen ist.

(Bis zum Schuljahr 2013/2014 wurde das Modell
CASIO FX 85 DE plus bestellt,
von 2014/2015 bis 2018/2019 wurde das Modell
CASIO FX 85 GT plus bestellt,
von 2019/2020 bis 2021/2022 wurde das Modell
CASIO FX 85 GT X bestellt).