Aufgaben und Organisation

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat an einem Gymnasium dient als Vertretung und Sprachrohr der Eltern. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Er informiert und berät die Eltern und vermittelt bei Problemen. Die gesetzlichen Aufgaben des Elternbeirats finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 64 - 68) und in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO, § 12 - 16).

Am DBG trifft sich der Elternbeirat mehrmals im Jahr mit der Schulleitung, um über aktuelle Entwicklungen und Probleme zu sprechen. Er entsendet Mitglieder ins Schulforum, befasst sich mit Fragen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. 

Der Elternbeirat organisiert zusätzlich den Verkauf von Getränken und kleinen Speisen bei verschiedenen Veranstaltungen wie Konzerten, Elternabenden und dem Ehemaligentreffen. Mit den Einnahmen dieser Veranstaltungen kann die Schule bei Anschaffungen und Projekten unterstützt werden.

Mitglieder des Elternbeirats treffen sich außerdem mit den Elternbeiräten anderer Gymnasien zum Austausch sowie bayernweit mit anderen Mitgliedern der LEV (Landeselternvereinigung).

Wenn Sie selbst ein Thema haben, das Sie mit uns besprechen möchten, können Sie uns über die Klassenelternsprecher kontaktieren oder uns eine E-Mail schreiben:
elternbeirat@gym-oberasbach.de
(E-Mails an diese Adresse gehen nur an den Vorsitz des Elternbeirats und seine Stellvertretung.)

Organisation des Elternbeirats

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre am Anfang des Schuljahres von einer Wahlversammlung gewählt, zu der von der Schule eingeladen wird. Wahlberechtigt sind alle Eltern, die mindestens ein Kind an der Schule haben.

Laut Gesetz wird für je 50 Schüler einer Schule ein Elternbeiratsmitglied gewählt, insgesamt aber nicht mehr als 12; am DBG gibt es somit 12 gewählte Elternbeiräte. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Klassenelternsprecher

Zusätzlich zum Elternbeirat wählen am DBG die Eltern jeder Klasse am Beginn jedes Schuljahres einen Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter. Das Amt des Klassenelternsprechers ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, stellt aber eine Lösung dar, um eine funktionierende Kommunikation zwischen den Eltern und den Lehrern, der Schulleitung und dem Elternbeirat aufrechtzuerhalten. Für die Q11 und Q12 gibt es keine Klassenelternsprecher mehr.

Die Klassenelternsprecher vermitteln außerdem bei Problemen zwischen den Eltern, Schülern und Lehrern der Klasse und veranstalten Elternstammtische, wenn das von den Eltern gewünscht wird.

Mitarbeit in Gremien

Mitglieder des Schulforums sind der Schulleiter, drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Sachaufwandsträgers. Das Schulforum tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr und beschäftigt sich mit inneren Angelegenheiten der Schule.