Neue Handy-Regelung am DBG

Der „echten Begegnung“ den Vorrang geben

Ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 wird am DBG folgende Regelung im Umgang mit Smartphones und Co durchgesetzt: Es gilt ein striktes Verbot der Nutzung von Smartphones und Co auf dem gesamten Schulgelände. Die digitalen Geräte sollen ausgeschaltet im Rucksack aufbewahrt werden.

Nachdem die öffentliche Diskussion im letzten Jahr immer lauter geworden ist und schon vergleichsweise viele andere Länder ein Handyverbot an Schulen per Regierungsbeschluss eingeführt haben, hinkt Deutschland leider hinterher. Durch die Länderhoheit im Bildungsbereich soll jedes Bundesland eine eigene Regelung finden, sodass wir als Schule also nun selbst tätig werden müssen.

Gründe für die Neuregelung

Wir am DBG haben in den letzten Jahren einen vermehrt nachlässigen Umgang mit dem Smartphone festgestellt. Obwohl es eine Regelung zur Nutzung dieser Geräte gab, haben mehr und mehr Schülerinnen und Schülern dagegen verstoßen und beispielsweise ihre Nachrichten während des Unterrichts gelesen, kurze Clips während der Pausen und Freistunden angeschaut und teilweise sogar während des Stundenwechsels telefoniert. Diese immense Ablenkung vom Wesentlichen, nämlich dem sozialen Zusammensein mit den Mitschülerinnen und -schülern, der intensive Austausch untereinander und die Beschäftigung mit dem im Unterricht vermittelten Stoff nahm immer mehr zu. Nachdem dann im letzten Schuljahr einem relativ großen Publikum bei dem Vortrag „Like it, … need it? - Neurobiologische Wirkung digitaler Medien in der Pubertät“ verdeutlicht wurde, wie immens negativ sich die zunehmende „Digitalisierung“ auf das menschliche Gehirn, auf die Wahrnehmung, das Verhalten und die sozialen Strukturen - vor allem während der Pubertät - auswirkt, hat das DBG im Schulforum einstimmig beschlossen, dass wir als Schule etwas im Umgang mit den Smartphones ändern müssen. So sind wir zu dieser neuen Regelung gekommen.

Umsetzung der Regelung im Schulalltag

Bereits in einem Elternbrief am Ende des letzten Schuljahres wurden Eltern und Schülerinnen und Schüler zu der neuen Regelung informiert. Bei Zuwiderhandlung wird das Smartphone im Sekretariat für den Rest des Schultags einbehalten und der Schüler/die Schülerin kann nach Unterrichtsende das Gerät wieder abholen. Die Eltern werden über diesen Verstoß in Kenntnis gesetzt. Beim dritten Verstoß gegen diese Regelung muss ein Elternteil das Mobiltelefon abholen.

Oberstufe als Vorbildfunktion

Die Lehrer und Lehrerinnen nehmen sich dabei nicht aus der Verantwortung heraus, weiterhin die Schülerinnen und Schüler über einen sinnvollen Umgang mit Smartphones und Co aufzuklären. Da der Schülerschaft der Oberstufe ein verantwortungsvoller Umgang mit den Geräten bereits zugesprochen wird, ist ihnen die Nutzung von Smartphone und Co im Kollegstufenzimmer erlaubt. Jedoch nur dort, denn außerhalb dieses Raumes sollen vor allem auch die „Großen“ eine Vorbildfunktion einnehmen und den „Kleinen“ zeigen, wie man ohne diese Geräte den sozialen Umgang in der Schule pflegt.

Medienerziehung am DBG

Im Sinne eines umfangreichen Medienkonzepts findet auch weiterhin eine kritische Auseinandersetzung mit den digitalen Medien statt. Dazu gehören unter anderem die Aufklärung im Umgang mit diesen Medien, die oftmals auch durch die Medienscouts übernommen wird. Außerdem wird im kommenden Schuljahr in einem speziellen Vortrag für die Mittelstufe über einen kritischen Umgang mit den digitalen Medien aufgeklärt werden. Dieser Vortrag wird verpflichtend jedes Jahr stattfinden.

Bücher- und Spieleschränke

Zur Förderung des sozialen Miteinanders werden die bereits vorhandenen Bücherschränke mit kleinen Spielen aufgefüllt. Dort kann man mit kurzweiligen Spielen die Zeit verbringen und so gemeinsam schöne Erlebnisse haben. Es wird hierbei allerdings darum gebeten, dass man mit den bereitgestellten Spielen sorgsam umgeht und auf einen pfleglichen Umgang achtet.

Kurzfassung der Regelung im Umgang mit Smartphone und Co am DBG:

Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Handyverbot (damit sind Smartphones jeglicher Art gemeint sowie Kopfhörer und auch Smartwatches). Das Gerät ist auszuschalten und im Rucksack des Schülers/der Schülerin zu verwahren.
Bei Zuwiderhandlung muss das Gerät im Sekretariat bis Unterrichtsschluss abgegeben werden. Erst dann kann der Schüler/die Schülerin das Gerät wieder abholen. Die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt. Bei der dritten Zuwiderhandlung muss das Gerät von einem Elternteil abgeholt werden.